über die Schufa

Die SCHUFA (Schufa Holding AG; Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte deutsche Wirtschaftsauskunftei, die von kreditgebenden Unternehmen getragen wird. Sitz der Schufa Holding AG ist das hessische Wiesbaden.
Ihr Geschäftszweck sollte sein, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der Schufa trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei . Die Schufa ist im Besitz von 479 Millionen Einzeldaten von 66,2 Millionen natürlichen Personen, damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 102,9 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 1,5 Millionen Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten einsehen wollen. Die Schufa beschäftigt 752 Mitarbeiter (Stand: 2010). Im Jahre 2009 belief sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 1,9 Millionen Euro bei einem Umsatz von knapp 108 Millionen Euro.
Textabschnitt von Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa


1.500.000 Selbstauskünfte multipliziert mit den 7,80 Euro (die eine schriftliche Selbstauskunft den normalen Bürger kostet), ergibt das satte 11.700.000 Euro die die Schufa nur einnimmt, weil die meisten nicht wissen, dass stets ein kostenloser Anspruch auf Einsicht der gespeicherten Daten besteht. Dieser Anspruch ist gemäss §34 BDSG gesetzlich zugesichert. Dies weiss natürlich auch die Schufa und hat deshalb - natürlich eher unauffällig - ein Formular zur Bestellung online gestellt. kostenlose Eigenauskunft anfordern

Datenerfassung der Schufa


Die Schufa ist also hauptsächlich dazu da Informationen zu speichern und damit Geld zu verdienen. Dabei ist es der Schufa vollkommen egal ob die Daten korrekt sind oder nicht. Es wird ohne jegliche Überprüfung alles gespeichert was von den Vertragspartnern gesendet wird. Daraus ergibt sich auch die berechtigte Vermutung, dass ca 25% aller gespeicherten Daten fehlerhaft oder gar falsch sind (2002 waren es sogar 69%). Somit ist jede gespeicherte Person selber dafür verantwortlich seine Daten zu kontrollieren und gegebenenfalls Einspruch zu erheben. (Tja, so einfach gibt man die Verantwortung weiter)

Nur das Beste kommt ja noch. Die Schufa sammelt auch Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Ob diese Daten ohne Einwilligung des Betroffenen digitalisiert werden dürfen, gilt als umstritten. Einerseits handelt es sich beim Schuldnerverzeichnis um eine öffentliche Datenbank. Andererseits kritisiert der Datenschutz aber das Einstellen von Daten eines Gerichtes in eine rein private Datenbank und deren Digitalisierung. Der Gesetzgeber hatte eine entsprechende Erlaubnis zugunsten der Auskunfteien aus einem Entwurf der EU-Datenschutzrichtlinie wieder entfernt. Somit ist die Digitalisierung dieser Daten nicht erlaubt. Sollte jemand also beweisen können, dass die Schufa solche Daten über die Eigene Person gespeichert hat, kann man durchaus klagen (Eine Androhung dürfte zur Löschung auch schon reichen).

Welche Daten gespeichert werden

Kontaktdaten:
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
  • aktuelle Anschrift, frühere Anschriften
Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
  • Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
  • Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
  • ausgegebene Kreditkarten
  • Einrichtung eines Telekommunikationskontos
  • Kundenkonten des Handels, Versandhandels
Abweichendes Zahlungsverhalten:
  • Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot
Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:
  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
  • Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatkonkurs)
  • Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
Anfragen
  • Anfragen nach Branche
  • Konditionsanfragen
Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.
Kürzel zur Speicherung ausgewählter Merkmale in der SCHUFA:
GI: Girokonto CC: Kreditkarte TK: Telekommunikationskonto EV: Eidesstaatl. Versicherung
HB: Haftbefehl
SU: Suchauftrag
IA: Insolvenzantrag
CA: Kreditkarte in Abwicklung

Folgende Merkmale werden nicht mehr neu eingemeldet oder wurden durch andere Merkmale ersetzt:
VB: Vollstreckungsbescheid
ZW: Zwangsvollstreckung
GK: Kündigung Girokonto
SM: Scheckkartenmissbrauch
LP: Lohnpfändung

Löschung der Daten

Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres (bei nicht-titulierten Forderungen < 1.000,00 EUR, deren Meldung und Erledigung innerhalb eines Monats geschieht, umgehend) nach ihrer Verzeichnung gelöscht. Bei Minderjährigen direkt nach der Rückzahlung. Das gilt für
  • Kredite
  • nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
  • titulierte Forderungen
  • Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden (§ 915 ZPO). Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.

Geschäftspartner der Schufa

Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:
  • A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften), erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
  • B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, Elektronischer Handel, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren) erhalten Negativmerkmale. Die Schufa erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.
  • F-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (laut Pressestelle der Schufa aber nur von Menschen, die bei einem Vertragsabschluss auch in die Schufa-Klausel eingewilligt hatten, also wie in allen anderen Fällen auch).
Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Benutzerkonten; eine angeblich zur Abwehr von Identitätsdiebstahl geeignete Maßnahme, da eine Anmeldung mit beispielsweise aus dem Telefonbuch entnommenen Daten durch eine Verknüpfung mit dem Geburtsdatum nicht möglich ist. Zusätzlich wird die Anfrage für ein Jahr exklusiv für den Verbraucher in dessen Datensatz zu Kontrollzwecken gespeichert. Die Reemtsma, sowie verschiedene Auktionshäuser und Freemail-Anbieter setzen ein Adult Verification System der Schufa ein.
Seit dem 1. November 2005 bietet Schufa zusätzlich ein Altersverifizierungssystem an, welches von der Kommission für Jugendmedienschutz genehmigt und anerkannt worden ist. Damit entfällt für den Bezug von Produkten, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen (zum Beispiel hochprozentiger Alkohol oder nicht jugendfreie DVDs), das aufwändige PostIdent-Verfahren. Die Zustellung dieser Produkte erfolgt immer eigenhändig an den als erwachsen Identifizierten persönlich. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährigen Artikel zugestellt werden, die für sie nicht erlaubt sind.
Laut Geschäftsbericht (2002) erhalten etwa 2.000 Vertragspartner aus dem Bereich Banken A-Daten (Positiv- und Negativmerkmale). Marktabdeckung ist hier nahe 100 Prozent bei Privatbanken und zwischen 85 und 90 % bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ca. 2500 Vertragspartner aus dem Bereich Nicht-Banken erhalten B-Daten (Negativmerkmale). Empfänger sind auch externe Auftragnehmer entsprechend § 11 Bundesdatenschutzgesetz sowie externe und interne Schufa-Stellen.

Scoring>

Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 100, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die statistische Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird - so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein.
Das Scoreverfahren basiert auf dem logistischen Regressionsmodell, das die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zufallsereignisses mit zwei möglichen Ausgängen modelliert. Für das Verfahren von 2001 wurden ca. 6,7 Mio. anonymisierte Datensätze über eine „Reifezeit“ von 15 Monaten ausgewertet.

Basisscore

Der Basisscore wird in der Eigenauskunft in Prozent angegeben und jeweils nach drei Monaten neu berechnet. Er liegt zwischen 0% und 100%, wobei hohe Werte besser sind und 100% ein rein theoretischer Wert ist.
Laut einer Studie des BMELV lag in einer Stichprobe von 100 Personen der Basisscore für Personen in einem Insolvenzverfahren typischerweise bei 5%, bei abgeschlossenem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung bei 29%. Bei dieser Untersuchung lag für 4% kein Basisscore vor, 9% hatten einen Basisscore unter 89%, 60% hatten einen Basisscore zwischen 89% und 99%, 27% hatten einen Basisscore von über 99%.

Branchenscore

Die Branchenscores werden tagesaktuell berechnet. Branchenscores wurden 1997 eingeführt und 2001 ("Version 1.0") sowie 2008 ("Version 2.0") überarbeitet. Es gibt folgende Arten:
  • SCHUFA-Score für Banken, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Telekommunikationsunternehmen, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Sparkassen/Genossenschaftsbanken, Version 1.0
  • SCHUFA-Score für Handel, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Hypothekengeschäft, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Versandhandel, e-Commerce und Identitätsmanagement, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Freiberufler, Version 1.0
  • SCHUFA-Score für Kleingewerbetreibende, Version 1.0
Zu jedem werden folgende Angaben gemacht:
  • "Scorewert" zwischen 0 und 1.000 in der Version 1.0 bzw. zwischen 0 und 10.000 in der Version 2.0, wobei große Werte besser sind,
  • "Rankingstufe" von A bis F, wobei A die beste Stufe ist,
  • "Erfüllungswahrscheinlichkeit" zwischen 0% und 100%, wobei 100% am besten ist.

Widerspruch

Der Ermittlung und Weitergabe von Score-Werten kann schriftlich bei der Schufa widersprochen werden.